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Kanton Freiburg

Firma gründen im Kanton Freiburg

Stand: · Aktualisiert: · Autor: Fabian Itten

Kurz gesagt: Wer im Kanton Freiburg eine Firma gründet, hat mit drei kantonalen Stellen zu tun: der Ausgleichskasse (Ausgleichskasse des Kantons Freiburg / Caisse de compensation du canton de Fribourg) für die AHV, dem Handelsregister und der kantonalen Steuerverwaltung. Einzelfirmen müssen erst ab CHF 100'000 Umsatz ins Handelsregister – GmbH und AG entstehen erst mit dem Eintrag. Die Mehrwertsteuer läuft schweizweit über die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).

Die zuständigen Stellen im Kanton Freiburg

  • AHV · Ausgleichskasse

    Ausgleichskasse des Kantons Freiburg / Caisse de compensation du canton de Fribourg

    Impasse de la Colline 1, 1762 Givisiez

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  • Handelsregister

    Handelsregister des Kantons Freiburg

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  • Steuern

    Steuerverwaltung des Kantons Freiburg

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  • Quellensteuer (Arbeitgeber)

    Quellensteuer – Kanton Freiburg

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Amtssprache: Französisch, Deutsch. Hauptort: Freiburg.

Schritt für Schritt nach Rechtsform

Einzelfirma

  1. Bei der Ausgleichskasse (Ausgleichskasse des Kantons Freiburg / Caisse de compensation du canton de Fribourg) als selbständig anmelden – mit Belegen wie Rechnungen, Verträgen oder Offerten. Gehörst du einem Berufsverband mit eigener Ausgleichskasse an, ist diese zuständig.
  2. Ins Handelsregister, sobald die Einzelfirma im letzten Geschäftsjahr CHF 100'000 Umsatz oder mehr erzielt hat. Darunter ist der Eintrag freiwillig.
  3. Unter CHF 500'000 Umsatz genügt eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Belege zehn Jahre aufbewahren.

GmbH und AG

  1. Gründung mit öffentlicher Urkunde beim Notariat. Stammkapital der GmbH mindestens CHF 20'000, Aktienkapital der AG mindestens CHF 100'000.
  2. Eintrag ins Handelsregister des Kantons Freiburg – erst damit entsteht die Gesellschaft.
  3. Die Gesellschaft muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.
  4. Die wirtschaftlich berechtigten Personen ans neue Transparenzregister melden.

Die wichtigsten Fristen

Diese Fristen sind bundesrechtlich geregelt und gelten in allen Kantonen gleich:

WasFrist
AHV-Akontobeiträge (Selbständige)spätestens am 10. Tag nach Quartalsende
MWST-Anmeldung (ab CHF 100'000 Umsatz)innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht
MWST-Abrechnung und Zahlunginnert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode
Generalversammlung GmbH und AGinnert 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres
Transparenzregister: AG mit eingeschränkter Revisionbis 1. März 2027
Transparenzregister: übrige Gesellschaften mit eingeschränkter Revisionbis 1. April 2027
Geschäftsbücher und Belege10 Jahre aufbewahren

Mitarbeitende aus dem Ausland: Quellensteuer

Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung, die in der Schweiz wohnen, unterliegen der Quellensteuer. Der Arbeitgeber zieht sie vom Lohn ab und rechnet periodisch mit der Steuerbehörde ab. Für Firmen im Kanton Freiburg ist die kantonale Quellensteuer-Stelle zuständig.

Weitere Kantone

Häufige Fragen

Wo melde ich mich im Kanton Freiburg bei der AHV an?

Bei der kantonalen Ausgleichskasse – Ausgleichskasse des Kantons Freiburg / Caisse de compensation du canton de Fribourg, Impasse de la Colline 1, 1762 Givisiez – oder bei der Ausgleichskasse deines Berufsverbands.

Muss meine Einzelfirma im Kanton Freiburg ins Handelsregister?

Erst wenn sie im letzten Geschäftsjahr CHF 100'000 Umsatz oder mehr erzielt hat. Darunter ist der Eintrag freiwillig. GmbH und AG werden immer eingetragen.

Gelten im Kanton Freiburg andere Regeln für die MWST?

Nein. Die Mehrwertsteuer ist eine Bundessteuer. Zuständig ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), nicht der Kanton.

Was gilt im Kanton Freiburg für Mitarbeitende aus dem Ausland?

Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz unterliegen der Quellensteuer. Der Arbeitgeber zieht sie ab und rechnet mit der kantonalen Steuerbehörde ab.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 29. Oktober 2026.