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AHV-Anmeldung als Selbständige/r – so geht's

Stand: · Aktualisiert: · Autor: Fabian Itten

Kurz gesagt: Als Selbständige/r meldest du dich selbst bei der AHV-Ausgleichskasse an – bei der kantonalen Kasse oder bei der Kasse deines Berufsverbands. Du legst Belege bei, dass du schon tätig bist, etwa Rechnungen oder Verträge. Die Kasse entscheidet, ob du als selbständig giltst, und setzt deine Beiträge fest: 10 % des Einkommens, bei tieferen Einkommen weniger (Stand 2026).

Schritt für Schritt

  1. Zuständige Kasse finden. In der Regel ist es die Ausgleichskasse deines Kantons. Gehörst du einem Berufsverband mit eigener Ausgleichskasse an, ist diese zuständig. Verzeichnisse: kantonale Kassen und Verbandskassen.
  2. Formular ausfüllen. Das Anmeldeformular findest du auf der Website deiner Ausgleichskasse; viele Kassen bieten die Anmeldung online an.
  3. Belege beilegen. Zum Beispiel Kopien von Rechnungen, Verträgen oder Offerten, dein Briefpapier, einen Mietvertrag für Arbeitsräume oder eine Haftpflichtversicherung.
  4. Entscheid abwarten. Die Ausgleichskasse prüft im Einzelfall, ob du für diese Tätigkeit als selbständig giltst.
  5. Akontobeiträge bezahlen. Die Kasse legt provisorische Beiträge fest. Du bezahlst sie vierteljährlich.

Wann? Du musst nachweisen können, dass du deine Tätigkeit bereits aufgenommen hast. Empfohlen ist die Anmeldung in den ersten Monaten – dann bist du möglichst rasch versichert.

Wie hoch sind die Beiträge? (Stand 2026)

Jährliches Einkommen Beitragssatz AHV/IV/EO
ab CHF 60’500 10,0 %
CHF 10’100 bis unter 60’500 5,371 % bis 9,321 % (sinkende Skala)
unter CHF 10’100 Mindestbeitrag CHF 530 pro Jahr

Dazu kommen Verwaltungskosten von höchstens 5 % der Beiträge. Als Selbständige/r bezahlst du die ganzen Beiträge selbst.

Wann musst du bezahlen?

  • Akontobeiträge: vierteljährlich, spätestens am 10. Tag nach Quartalsende – also zum Beispiel bis 10. April für das erste Quartal.
  • Definitive Beiträge: Sobald deine Steuerveranlagung vorliegt, rechnet die Kasse ab. Ist eine Nachzahlung fällig, hast du dafür 30 Tage Zeit.
  • Verzugszins: Wer zu spät bezahlt, zahlt 5 % Zins pro Jahr.

Tipp aus dem Merkblatt: Ändert sich dein Einkommen stark, informiere die Ausgleichskasse sofort. Sonst riskierst du eine hohe Nachzahlung mit Zins.

Häufige Fragen

Bei welcher Ausgleichskasse melde ich mich an?

Bei der kantonalen Ausgleichskasse oder – wenn du einem Berufsverband mit eigener Kasse angehörst – bei der Ausgleichskasse dieses Verbands. Ein Verzeichnis findest du auf ahv-iv.ch.

Wie viel AHV zahle ich als Selbständige/r?

Ab einem Jahreseinkommen von CHF 60'500 sind es 10 % (AHV, IV und EO). Darunter gilt ein tieferer Satz von 5,371 % bis 9,321 %. Unter CHF 10'100 Einkommen zahlst du den Mindestbeitrag von CHF 530 im Jahr (Stand 2026). Dazu kommen Verwaltungskosten von höchstens 5 % der Beiträge.

Was passiert, wenn ich zu tiefe Akontobeiträge bezahle?

Die Ausgleichskasse stellt die Differenz in Rechnung, sobald deine Steuerveranlagung vorliegt. Stellst du selbst fest, dass die Beiträge zu tief sind, musst du das sofort melden – sonst können Verzugszinsen von 5 % pro Jahr anfallen.

Ich bin selbstständig im Nebenerwerb – muss ich mich auch anmelden?

Liegt dein Einkommen aus der Nebentätigkeit bei höchstens CHF 2'500 im Jahr, werden Beiträge nur auf deinen Wunsch erhoben. Darüber sind Beiträge geschuldet.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 25. Oktober 2026.