Ratgeber
Selbständig im Nebenerwerb – was gilt?
Kurz gesagt: Verdienst du mit einer selbständigen Nebentätigkeit höchstens CHF 2’500 im Jahr, werden AHV-Beiträge darauf nur erhoben, wenn du das willst (Stand 2026). Liegt das Einkommen darüber, meldest du dich bei der Ausgleichskasse an. Steuern zahlst du in jedem Fall auf das Nebeneinkommen.
AHV: die Grenze von CHF 2’500
Übst du die selbständige Tätigkeit im Nebenberuf aus und beträgt das Jahreseinkommen daraus höchstens CHF 2’500, werden Beiträge nur auf deinen Wunsch erhoben. So steht es im Merkblatt 2.02 (Stand 1. Januar 2026).
Liegt dein Einkommen darüber:
- Du meldest dich bei der Ausgleichskasse an. Sie prüft, ob du für diese Tätigkeit als selbständig giltst.
- Laut dem Kanton Zürich sind die Beiträge dann auf dem ganzen Gewinn aus der Nebentätigkeit geschuldet, nicht nur auf dem Teil über der Grenze.
Achtung: Viele Websites nennen noch eine tiefere Grenze aus früheren Jahren. Massgebend ist das aktuelle Merkblatt.
Steuern
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind steuerbar – auch kleine Beträge. Halte deine Einnahmen und Ausgaben deshalb von Anfang an fest. Mehr dazu: Buchhaltung für Einzelfirmen.
MWST und Handelsregister
Für den Nebenerwerb gelten dieselben Grenzen wie für alle anderen:
- MWST: ab CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen pro Jahr.
- Handelsregister: ab CHF 100’000 Umsatz deiner Einzelfirma im letzten Geschäftsjahr.
Versicherungen
Für die selbständige Nebentätigkeit giltst du als selbständig – unabhängig von deiner Anstellung. Prüfe deshalb, ob deine bestehenden Versicherungen auch diese Tätigkeit abdecken: Versicherungen für Selbständige.
Häufige Fragen
Muss ich ein Nebeneinkommen unter CHF 2'500 versteuern?
Ja. Die Grenze von CHF 2'500 betrifft nur die AHV-Beiträge. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind grundsätzlich steuerbar und gehören in die Steuererklärung.
Gilt die Grenze von CHF 2'300 nicht mehr?
Laut dem Merkblatt 2.02 der Informationsstelle AHV/IV (Stand 1. Januar 2026) liegt die Grenze bei CHF 2'500 Jahreseinkommen. Ältere Quellen nennen noch tiefere Beträge.
Brauche ich für den Nebenerwerb eine Einzelfirma?
Wer allein auf eigene Rechnung arbeitet, führt rechtlich eine Einzelfirma. Ein Eintrag im Handelsregister ist erst ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr Pflicht.
Wer entscheidet, ob ich nebenberuflich selbstständig bin?
Die AHV-Ausgleichskasse. Sie beurteilt im Einzelfall und für jede Tätigkeit, ob du als selbständig oder angestellt giltst.
Quellen
- Merkblatt 2.02 – Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO (Stand 1. Januar 2026)
- Kanton Zürich: Selbständig im Nebenerwerb
- Art. 18 DBG – Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit
- Art. 10 MWSTG – Steuerpflicht
- Art. 931 OR – Eintragungspflicht ins Handelsregister
Alle Angaben geprüft am 25. Oktober 2026.