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Internationale Unternehmen in der Schweiz – alle Fristen

Stand: · Aktualisiert: · Autor: Fabian Itten

Kurz gesagt: Wer als ausländisches Unternehmen in der Schweiz eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung führt oder hier Leistungen erbringt, muss Schweizer Regeln einhalten: Eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss die Gesellschaft vertreten können, die wirtschaftlich Berechtigten gehören seit 1. Oktober 2026 ins neue Transparenzregister, und die MWST-Pflicht kann ab der ersten Leistung im Inland beginnen – mit Steuervertretung in der Schweiz.

Die wichtigsten Pflichten und Fristen

PflichtFristQuelle
Vertretung der AG durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Verwaltungsrat oder Direktor)laufendArt. 718 OR
Vertretung der GmbH durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Geschäftsführer oder Direktor)laufendArt. 814 OR
Zweigniederlassung ins Handelsregister am Ort der Zweigniederlassung eintragenPflichtArt. 931 OR
Transparenzregister: ausländische Rechtseinheit mit Zweigniederlassung, tatsächlicher Verwaltung oder Grundstücken in der Schweizbis 1. April 2027Bundesamt für Justiz: Transparenzregister
Transparenzregister: Schweizer AG mit ordentlicher Revisioninnert 3 Monaten ab 1. Oktober 2026Bundesamt für Justiz: Transparenzregister
Transparenzregister: Schweizer AG mit eingeschränkter Revisionbis 1. März 2027Bundesamt für Justiz: Transparenzregister
Transparenzregister: übrige Gesellschaften (z.B. GmbH) mit eingeschränkter Revisionbis 1. April 2027Bundesamt für Justiz: Transparenzregister
MWST: Steuerpflicht für Unternehmen ohne Sitz in der Schweizab der ersten Leistung im InlandArt. 14 MWSTG
MWST: Anmeldung bei der ESTVinnert 30 Tagen nach Beginn der SteuerpflichtArt. 66 MWSTG
MWST: Steuervertretung mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz bestimmenPflichtArt. 67 MWSTG
MWST: Abrechnung einreicheninnert 60 Tagen nach Ende der AbrechnungsperiodeArt. 71 MWSTG
Ordentliche Generalversammlung (AG)innert 6 Monaten nach Abschluss des GeschäftsjahresArt. 699 OR
Ordentliche Gesellschafterversammlung (GmbH)innert 6 Monaten nach Schluss des GeschäftsjahresArt. 805 OR
Geschäftsbericht erstellen und zur Genehmigung vorlegeninnert 6 Monaten nach Ablauf des GeschäftsjahresArt. 958 OR
Verzicht auf die eingeschränkte Revision (Opting-out, max. 10 Vollzeitstellen) beim Handelsregister anmeldenvor Beginn des GeschäftsjahresArt. 727a OR
Quellensteuer für Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung abziehen und abrechnenperiodisch, gemäss KantonArt. 88 DBG

Vertretung in der Schweiz

Eine Schweizer AG oder GmbH muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Bei der AG muss diese Person Mitglied des Verwaltungsrates oder Direktor sein, bei der GmbH Geschäftsführer oder Direktor. Sie muss Zugang zum Aktien- bzw. Anteilbuch haben.

Neu: das Transparenzregister

Seit dem 1. Oktober 2026 gilt das Transparenzgesetz. Meldepflichtige Rechtseinheiten tragen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen einmalig ins Transparenzregister ein und melden danach jede Änderung. Die Meldung erfolgt kostenlos über EasyGov.swiss.

Ausländische Rechtseinheiten sind meldepflichtig, wenn sie eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung haben, tatsächlich von der Schweiz aus verwaltet werden oder hier Grundstücke besitzen bzw. erwerben. Ihre Frist läuft bis 1. April 2027. Wer ab dem 1. Oktober 2026 ein Grundstück erwirbt, muss vorher im Transparenzregister eingetragen sein.

Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmen

Für Unternehmen ohne Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz beginnt die Steuerpflicht mit dem erstmaligen Erbringen einer Leistung im Inland. Von der Steuerpflicht befreit ist unter anderem, wer innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt.

Steuerpflichtige ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz müssen eine Vertretung mit Sitz in der Schweiz bestimmen. Die Anmeldung bei der ESTV erfolgt innert 30 Tagen, die Abrechnung innert 60 Tagen nach jeder Periode.

Generalversammlung, Geschäftsbericht und Revision

Die ordentliche Generalversammlung der AG und die Gesellschafterversammlung der GmbH finden jährlich innert sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres statt. Der Geschäftsbericht muss in derselben Frist erstellt und zur Genehmigung vorgelegt werden.

Mit höchstens zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt kann mit Zustimmung aller Aktionäre auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden. Der Verzicht muss vor Beginn des Geschäftsjahres beim Handelsregister angemeldet werden.

Mitarbeitende: Quellensteuer und Sozialversicherungen

Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz unterliegen der Quellensteuer. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn zurück, rechnet periodisch mit der zuständigen Steuerbehörde ab und haftet für die Entrichtung.

Dazu kommen die Arbeitgeberpflichten bei AHV/IV/EO, Unfallversicherung, Pensionskasse und Familienzulagen.

Wie Taktova internationalen Unternehmen helfen soll

Taktova ist in Entwicklung (Start geplant im 2. Quartal 2027). Für internationale Gruppen ist vorgesehen:

  • Alle Schweizer Gesellschaften und Zweigniederlassungen in einer Übersicht
  • Gesetzliche Fristen automatisch – passend zu Rechtsform, Kanton und Geschäftsjahr
  • Eigene Fristen ergänzen, z.B. «Konzern-Reporting jedes Jahr im Juli»
  • Erinnerungen an die Verantwortlichen – auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch

Häufige Fragen

Braucht eine Schweizer Tochtergesellschaft eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz?

Ja. Eine AG oder GmbH muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können – bei der AG ein Mitglied des Verwaltungsrates oder ein Direktor, bei der GmbH ein Geschäftsführer oder Direktor.

Bis wann müssen ausländische Unternehmen ans Transparenzregister melden?

Meldepflichtige juristische Personen ausländischen Rechts haben sechs Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2026 – also bis 1. April 2027.

Ab wann ist ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz MWST-pflichtig?

Die Steuerpflicht beginnt mit der ersten Leistung im Inland, sofern das Unternehmen nicht befreit ist – etwa weil es weltweit weniger als CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt. Es braucht dann eine Steuervertretung mit Sitz in der Schweiz.

Gibt es Taktova auf Englisch?

Ja, geplant ist Taktova auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch – auch diese Website gibt es in allen vier Sprachen.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 29. Oktober 2026.