Ratgeber
Transparenzregister Schweiz: Fristen für GmbH, AG und ausländische Firmen
Kurz gesagt: Seit dem 1. Oktober 2026 gilt das Transparenzgesetz. AG, GmbH, Genossenschaften und bestimmte ausländische Firmen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen einmalig ins neue Transparenzregister eintragen und jede Änderung melden. Für Gesellschaften mit eingeschränkter Revision läuft die Frist bis 1. März 2027 (AG) bzw. 1. April 2027 (übrige, z.B. GmbH). Die Meldung ist kostenlos und erfolgt über EasyGov.swiss.
Wer muss melden?
Meldepflichtig sind unter anderem:
- Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditaktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- SICAV, SICAF und Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen
- ausländische Rechtseinheiten mit einer im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassung, mit tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz oder mit Grundstücken in der Schweiz
Ausgenommen sind unter anderem börsenkotierte Gesellschaften und ihre zu mehr als 75 % gehaltenen Tochtergesellschaften, Vorsorgeeinrichtungen und Rechtseinheiten, die zu mindestens 75 % der öffentlichen Hand gehören. Stiftungen unterstehen dem Gesetz nicht. Ausgenommene Rechtseinheiten können nicht freiwillig melden.
Die Fristen für bestehende Schweizer Gesellschaften
Die Fristen laufen seit dem 1. Oktober 2026. Grundsätzlich muss die Meldung innert eines Monats nach der ersten Änderung des Handelsregistereintrags erfolgen, die nach diesem Datum im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert wird – spätestens aber innerhalb der folgenden Übergangsfristen:
| Gesellschaft | Frist |
|---|---|
| AG mit ordentlicher Revision | 3 Monate ab 1. Oktober 2026 |
| übrige Gesellschaften mit ordentlicher Revision | 4 Monate ab 1. Oktober 2026 |
| AG mit eingeschränkter Revision (oder Verzicht) | bis 1. März 2027 |
| übrige Gesellschaften mit eingeschränkter Revision (z.B. GmbH) und übrige juristische Personen | bis 1. April 2027 |
| alle wirtschaftlich Berechtigten sind bereits als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen | bis 1. Oktober 2028 |
Ausländische Unternehmen
Für meldepflichtige juristische Personen ausländischen Rechts gilt eine Frist von sechs Monaten ab Inkrafttreten – also bis 1. April 2027. Unabhängig davon muss eine ausländische Rechtseinheit seit dem 1. Oktober 2026 im Transparenzregister eingetragen sein, bevor ein Grundstückerwerb im Grundbuch eingetragen werden kann. Mehr zu den Pflichten internationaler Firmen: Internationale Unternehmen in der Schweiz – alle Fristen.
Das vereinfachte Verfahren
In zwei Fällen werden die Angaben direkt aus dem Handelsregister übernommen:
- GmbH, deren Gesellschafter alle natürliche Personen sind
- Einpersonen-AG, deren einziger Aktionär eine natürliche Person ist, die zugleich einziges Mitglied des Verwaltungsrates im Handelsregister und einzige wirtschaftlich berechtigte Person ist
Voraussetzung ist jeweils, dass sich die Gesellschaft nicht in Liquidation, im Konkurs oder in Nachlassstundung befindet. Ist eine Bedingung nicht erfüllt, gilt das normale Verfahren.
Schritt für Schritt
- Prüfen, ob deine Gesellschaft meldepflichtig ist – siehe Liste oben.
- Revisionsart klären: ordentliche oder eingeschränkte Revision bzw. Verzicht (Opting-out). Davon hängt die Frist ab.
- Wirtschaftlich berechtigte Personen bestimmen.
- Über EasyGov.swiss melden – die Meldung ist kostenlos.
- Änderungen später laufend melden, sobald sich bei den wirtschaftlich Berechtigten etwas ändert.
Tipp: Unternehmen, die am Pilotversuch des Registers teilgenommen haben, können ihre dort erfassten Daten übernehmen lassen.
Häufige Fragen
Muss meine Einzelfirma ins Transparenzregister?
Nein. Meldepflichtig sind juristische Personen wie AG, GmbH und Genossenschaften. Eine Einzelfirma ist keine juristische Person.
Was kostet die Meldung ans Transparenzregister?
Die Meldung ist kostenlos und erfolgt über EasyGov.swiss. Gebührenpflichtig sind Korrekturaufforderungen, wenn die Identität einer Person nicht verifiziert werden kann.
Bis wann muss meine GmbH melden?
Eine GmbH, die der eingeschränkten Revision unterliegt oder darauf verzichtet hat, hat bis 1. April 2027 Zeit. Sind alle wirtschaftlich Berechtigten bereits als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen, verlängert sich die Frist auf zwei Jahre, also bis 1. Oktober 2028.
Gilt das Transparenzregister auch für ausländische Firmen?
Ja, wenn sie eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung haben, tatsächlich von der Schweiz aus verwaltet werden oder hier Grundstücke besitzen oder erwerben. Die Frist läuft bis 1. April 2027.
Quellen
- Bundesamt für Justiz: Transparenzregister – Fragen und Antworten
- Schweizerisches Transparenzregister
- Art. 718 OR – Vertretung der AG
- Art. 814 OR – Vertretung der GmbH
Alle Angaben geprüft am 29. Oktober 2026.