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Ratgeber

Ab wann bin ich MWST-pflichtig?

Stand: · Aktualisiert: · Autor: Fabian Itten

Kurz gesagt: Du wirst mehrwertsteuerpflichtig, sobald du innerhalb eines Jahres CHF 100’000 oder mehr Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielst (im In- und Ausland). Ist schon beim Start absehbar, dass du die Grenze in den ersten 12 Monaten überschreitest, beginnt die Pflicht sofort. Du meldest dich dann innert 30 Tagen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an.

Die Grenze von CHF 100’000

Von der Steuerpflicht befreit ist, wer innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als CHF 100’000 Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht von der Steuer ausgenommen sind. Gerechnet wird mit den vereinbarten Entgelten ohne Steuer.

Wichtig:

  • Von der Steuer ausgenommene Leistungen zählen nicht zur Grenze. Welche das sind, regelt das Mehrwertsteuergesetz; Beispiele nennt die ESTV.
  • Beim Start schätzen: Die Befreiung endet auch, wenn absehbar ist, dass du die Grenze in den 12 Monaten nach dem Start überschreiten wirst.
  • Nach dem Start prüfen: Die Befreiung endet, sobald dein Umsatz im letzten Geschäftsjahr die Grenze erreicht hat.

Anmeldung: innert 30 Tagen

Wer steuerpflichtig wird, meldet sich unaufgefordert innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht schriftlich bei der ESTV an. Die ESTV teilt dir dann eine MWST-Nummer zu. Informationen und die Anmeldung findest du bei der ESTV.

Abrechnen und bezahlen

  • Vierteljährlich: Normalerweise rechnest du die MWST jedes Quartal ab.
  • Halbjährlich: Wenn du nach Saldosteuersatz abrechnest.
  • Frist: Abrechnung und Zahlung müssen innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode bei der ESTV sein.

Freiwillig MWST-pflichtig werden

Auch unter CHF 100’000 Umsatz darfst du auf die Befreiung verzichten und dich freiwillig anmelden – für mindestens eine Steuerperiode. Ob sich das lohnt, hängt von deiner Situation ab; lass dich im Zweifel beraten.

Und das Handelsregister?

Auch dort gilt eine Grenze von CHF 100’000 – aber bezogen auf den Umsatz deiner Einzelfirma im letzten Geschäftsjahr. Mehr dazu: Ab wann muss ich mich im Handelsregister eintragen?

Häufige Fragen

Zählt bei der MWST-Grenze der Umsatz oder der Gewinn?

Der Umsatz, also die vereinbarten Entgelte ohne Steuer – nicht der Gewinn. Massgebend ist der Umsatz aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind, im In- und Ausland.

Kann ich mich freiwillig bei der MWST anmelden?

Ja. Wer ein Unternehmen betreibt und von der Steuerpflicht befreit ist, darf auf die Befreiung verzichten – für mindestens eine Steuerperiode.

Was ist der Saldosteuersatz?

Eine vereinfachte Abrechnungsmethode für kleinere Unternehmen. Du rechnest mit einem von der ESTV bewilligten Satz ab und reichst die Abrechnung halbjährlich statt vierteljährlich ein. Die Methode muss bei der ESTV beantragt werden.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 25. Oktober 2026.